Ja – Sie können in Spanien eine Immobilie kaufen, ohne Resident zu sein, und Sie benötigen dafür weder ein spanisches Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung oder gar einen EU-Pass. Ausländer jeder Nationalität dürfen an der Costa Blanca, Costa Cálida, Costa del Sol und Costa Almería rechtlich auf genau derselben Grundlage wie ein spanischer Staatsbürger Immobilien erwerben, besitzen und verkaufen. Das Einzige, was wirklich jeder Käufer benötigt, ist eine NIE (Número de Identidad de Extranjero, Ausländer-Identifikationsnummer), die bei jeder Immobilientransaktion und Steuererklärung in Spanien verwendet wird.
Entscheidend ist nicht die Frage, ob Sie kaufen können, sondern der steuerliche und verwaltungstechnische Status, unter dem Sie kaufen. Ein Kauf als Nicht-Resident funktioniert nahezu identisch zu einem als Resident: Sie zahlen dieselben Kaufsteuern (rund 8–10 % je nach Region), dieselben Notar- und Registergebühren und unterzeichnen die Urkunde ebenfalls vor einem spanischen Notar. Die Unterschiede liegen vor allem in der laufenden Besteuerung und in einigen zusätzlichen Dokumenten. Im Folgenden gehen wir den gesamten Ablauf durch, bezogen auf die vier Küstenregionen, die Mediter Real Estate abdeckt.
Spanien sieht keine generelle Beschränkung für ausländisches Eigentum an Wohnimmobilien vor. Käufer aus der EU, dem EWR, Großbritannien, den USA, Skandinavien und praktisch aller Nationalitäten kaufen in unseren vier Regionen frei. Es gibt keine Mindestkaufsumme, keine Verpflichtung, in Spanien zu wohnen, und keine Pflicht, jemals eine Nacht in der Immobilie zu verbringen – Sie können rein als Feriendomizil oder als Kapitalanlage kaufen.
Es gibt einige eng begrenzte Ausnahmen rund um Grundstücke in der Nähe militärischer oder strategisch sensibler Gebiete (zum Beispiel bestimmte ländliche Parzellen nahe Verteidigungsanlagen), bei denen Käufer aus Nicht-EU-Ländern eine militärische Genehmigung benötigen können. Diese betreffen ein typisches Küstenapartment oder eine Villa selten, doch Ihr Anwalt weist im Rahmen der Due Diligence darauf hin, falls dies einmal zutrifft. Für die überwiegende Mehrheit der Käufer an der Costa Blanca, Costa Cálida, Costa del Sol und Costa Almería ist keine Sondergenehmigung erforderlich.
Die NIE ist Ihre spanische Steuer- und Identifikationsnummer als Ausländer. Ohne sie können Sie keinen Immobilienkauf abschließen – der Notar benötigt sie, um die Urkunde einzutragen, und sie wird zur Zahlung Ihrer Kaufsteuern sowie zur späteren Abgabe Ihrer jährlichen Steuererklärung als Nicht-Resident verwendet.
Der Besitz einer NIE macht Sie nicht zum Resident. Sie ist lediglich eine Kennung. Sie können sie auf drei Wegen erhalten:
Der gesamte Prozess dauert bei einem Barkauf üblicherweise 4–8 Wochen vom Angebot bis zum Abschluss, oder länger, wenn eine Hypothek involviert ist.
Kalkulieren Sie etwa 11–14 % zusätzlich zum Kaufpreis für Steuern und Gebühren ein. Dies ist die wichtigste Kennzahl, die jeder Käufer einplanen sollte, und sie ist gleich, ob Sie Resident sind oder nicht. Die größte Variable ist die Kaufsteuer, die von der Region abhängt sowie davon, ob es sich um einen Wiederverkauf oder einen Neubau handelt.
| Region (Mediter-Gebiete) | Autonome Gemeinschaft | Wiederverkauf – ITP Grunderwerbsteuer | Neubau – IVA + AJD Stempelsteuer |
|---|---|---|---|
| Costa Blanca | Comunitat Valenciana | ~10 % ITP | 10 % IVA + ~1,5 % AJD |
| Costa Cálida (Seite Alicante–Murcia) | Region Murcia | ~8 % ITP | 10 % IVA + ~1,5 % AJD |
| Costa del Sol | Andalucía | ~7 % ITP | 10 % IVA + ~1,2 % AJD |
| Costa Almería | Andalucía | ~7 % ITP | 10 % IVA + ~1,2 % AJD |
Eine kurze Klarstellung zur Costa Cálida: Sie erstreckt sich über zwei autonome Gemeinschaften. Der Teil in Murcia unterliegt der ITP der Region Murcia, während der kleine Abschnitt in der Provinz Alicante (rund um die südliche Costa Blanca) unter die ~10 % der Comunitat Valenciana fällt. Bestätigen Sie den genauen Satz für die jeweilige Gemeinde stets mit Ihrem Anwalt – Sätze und Ermäßigungen werden von den Regionalregierungen regelmäßig überprüft.
Zusätzlich zur Kaufsteuer sollten Sie einplanen:
Hier ein wichtiges Detail, das Käufer oft überrascht. Wenn Sie von einem nicht ansässigen Verkäufer kaufen, verlangt das Gesetz, dass Sie (der Käufer) 3 % des Kaufpreises einbehalten und im Namen des Verkäufers direkt an das spanische Finanzamt abführen – als Vorauszahlung auf dessen Kapitalertragsteuer. Dies ist ein Kostenpunkt des Verkäufers, keine Zusatzkosten für Sie – doch Ihr Anwalt erledigt die Formalitäten. Beim Kauf von einem ansässigen Verkäufer oder einem spanischen Unternehmen gilt dies nicht.
Ja. Spanische Banken vergeben Darlehen an Nicht-Residenten in allen vier Küstenregionen, wenn auch zu etwas konservativeren Konditionen als für Residenten:
Planen Sie das höhere Eigenkapital frühzeitig ein, insbesondere bei Neubaukäufen an der Costa Blanca und Costa del Sol, wo zudem gestaffelte Zahlungen an den Bauträger anfallen können.
Hier unterscheidet sich der Status als Resident und als Nicht-Resident tatsächlich. Als Eigentümer ohne Residenz haben Sie laufende Pflichten, selbst wenn Sie die Immobilie nie vermieten:
| Pflicht | Wer zahlt | Hinweise |
|---|---|---|
| IBI (kommunale Grundsteuer) | Alle Eigentümer | Jährlich, festgelegt von der Gemeinde; variiert je nach Kommune. |
| Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) | Nicht-Residenten | Wird auch bei nicht vermieteten Wohnungen über ein „fiktives Einkommen" berechnet, jährliche Abgabe (Formular 210). |
| Steuer auf Mieteinnahmen | Bei Vermietung der Immobilie | EU-/EWR-Residenten können bestimmte Ausgaben absetzen; Nicht-EU-Residenten werden auf den Bruttoertrag pauschal besteuert. |
| Gemeinschaftsgebühren | Eigentümer in einer Gemeinschaft | Für gemeinsame Pools, Gärten, Aufzüge – üblich in Küstenanlagen. |
| Müll-/Versorgungsgebühren | Alle Eigentümer | Kommunale Müllgebühr zuzüglich Grundgebühren für Wasser und Strom. |
Viele Eigentümer ohne Residenz beauftragen einen steuerlichen Vertreter oder gestor mit der Abgabe der jährlichen IRNR-Erklärung und der Wahrung sämtlicher Vorschriften. Das ist eine kostengünstige Absicherung und vermeidet Strafzahlungen.
Der Immobilienkauf gewährt nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung. Spaniens „Golden-Visa"-Programm, das zuvor bei einer Immobilieninvestition ab 500.000 € eine Aufenthaltsgenehmigung bot, wurde im April 2025 beendet, sodass der Immobilienkauf kein direkter Weg zu einer Aufenthaltsgenehmigung mehr ist.
Käufer aus Nicht-EU-Ländern (einschließlich britischer Staatsbürger nach dem Brexit) können ihre Immobilie weiterhin gemäß der Standard-Schengen-Regel von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nutzen. Möchten Sie länger bleiben, würden Sie separat ein geeignetes Visum beantragen, etwa ein nicht-erwerbstätiges Visum oder ein Visum für digitale Nomaden, das auf dem Einkommen statt auf dem Immobilienbesitz beruht. EU-/EWR-Bürger unterliegen keiner solchen Beschränkung und können sich jederzeit als Residenten anmelden.
Nein. Viele Käufer ohne Residenz schließen aus der Ferne ab, indem sie ihrem spanischen Anwalt eine Vollmacht erteilen, der dann die NIE beantragen, die Urkunde unterzeichnen und die Immobilie in ihrem Namen eintragen kann. Dies ist an der Costa Blanca, Costa Cálida, Costa del Sol und Costa Almería gängige Praxis.
Die Kaufkosten sind identisch zu denen eines Residenten. Der wesentliche Unterschied ist die jährliche Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR) auf das fiktive Einkommen, die Residenten nicht zahlen, sowie etwas ungünstigere Hypothekenkonditionen. Die Gesamtbeträge bleiben im Vergleich zu den meisten Ländern Nordeuropas sehr wettbewerbsfähig.
Ja – britische Staatsbürger kaufen frei. Der Brexit änderte nur ihre Aufenthalts-/Verweilrechte (die 90/180-Tage-Schengen-Grenze) und einige steuerliche Abzüge bei Mieteinnahmen, nicht jedoch ihr Recht auf Immobilienbesitz.
Wenn Ihr Anwalt sie per Vollmacht beantragt, kann sie innerhalb weniger Wochen organisiert werden. Einen eigenen Polizeitermin zu buchen, kann je nach Nachfrage in stark frequentierten Küstengebieten wie Torrevieja oder Marbella länger dauern.
Bei Wiederverkäufen wendet Andalucía (Costa del Sol und Costa Almería) derzeit mit rund 7 % die niedrigste ITP an, verglichen mit etwa 10 % in der Comunitat Valenciana (Costa Blanca). Bestätigen Sie stets den aktuellen Satz für Ihre konkrete Gemeinde, da die Regionalregierungen ihn regelmäßig anpassen.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, um IBI, Gemeinschaftsgebühren, Nebenkosten und Ihre jährlichen Steuern per Lastschrift zu zahlen, und es vereinfacht die Abschlusszahlung.
Immobilienbesitz in Spanien ohne Residenz ist völlig unkompliziert, sobald Sie die NIE, die Kaufkosten von 11–14 % und Ihre jährlichen Pflichten als Nicht-Resident verstanden haben. Mit der richtigen rechtlichen Begleitung lässt sich der gesamte Prozess reibungslos abwickeln – sogar aus der Ferne.
Mediter Real Estate ist darauf spezialisiert, internationalen Käufern und Expats beim Immobilienkauf an der Costa Blanca, Costa Cálida, Costa del Sol und Costa Almería zu helfen. Von der Suche nach der passenden Immobilie bis zur Koordination Ihrer NIE, Ihres Anwalts und des Abschlusses begleiten wir Sie bei jedem Schritt. Kontaktieren Sie unser Team noch heute, um Ihre Immobiliensuche als Nicht-Resident an der spanischen Küste zu starten.
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