Wie man als Ausländer eine Immobilie in Spanien erbt — Vollständiger Leitfaden 2026

Wie man als Ausländer eine Immobilie in Spanien erbt — Vollständiger Leitfaden 2026

Eine Immobilie in Spanien als Ausländer zu erben kann eine überwältigende Erfahrung sein, besonders in einer Trauerzeit. Das spanische Erbrecht unterscheidet sich erheblich von den Rechtssystemen in Großbritannien, den Niederlanden und Skandinavien. Ob Sie eine Villa an der Costa Blanca, eine Wohnung an der Costa del Sol oder eine Finca an der Costa de Almería geerbt haben — das Verständnis des rechtlichen Prozesses und der steuerlichen Pflichten ist unerlässlich.

1. Die rechtlichen Schritte zur Erbschaft in Spanien

Schritt 1: Sterbeurkunde registrieren

Beim lokalen Registro Civil oder mit einer apostillierten internationalen Sterbeurkunde.

Schritt 2: Letztwillige Verfügung

Bestätigt, ob ein spanisches Testament existiert. Verfügbar 15 Werktage nach dem Tod.

Schritt 3: Sterbefallversicherungszertifikat

Bestätigt in Spanien registrierte Lebensversicherungen.

Schritt 4: Vermögensinventar

Ihr Anwalt erstellt eine vollständige Liste aller spanischen Vermögenswerte.

Schritt 5: Erbschaftssteuer innerhalb von 6 Monaten

Die Erbschaftssteuer muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod erklärt und bezahlt werden.

Schritt 6: Notarielle Erbschaftsurkunde

Alle Erben unterzeichnen beim spanischen Notar. Eine Vollmacht ist möglich.

Schritt 7: Eintragung im Grundbuch

Die Immobilie auf Ihren Namen im Grundbuch eintragen.

2. Erbschaftssteuersätze in Spanien

Spanien wendet progressive Sätze von 7,65% bis 34% an. Der tatsächliche Betrag hängt von der autonomen Gemeinschaft und Ihrem Verwandtschaftsgrad ab.

3. Regionale Unterschiede

Andalusien (Costa del Sol, Costa de Almería)

Nahe Familienangehörige können bis zu 1.000.000 EUR steuerfrei erben.

Valencia (Costa Blanca)

Folgt den nationalen Regeln mit regionalen Anpassungen.

Murcia (Costa Cálida)

99% Ermäßigung für nahe Angehörige innerhalb festgelegter Grenzen.

4. Pflichtteil (Legítima)

Zwei Drittel des Nachlasses sind für Nachkommen reserviert. Ausländer können dies durch die Brüssel-IV-Verordnung umgehen.

5. Brauchen Sie sowohl ein spanisches als auch ein heimisches Testament?

Ja, in den meisten Fällen ist es ratsam, beide zu haben.

6. Häufige Fehler

  1. Die 6-Monats-Frist versäumen
  2. Kein spanisches Testament haben
  3. Regionale Steuerunterschiede ignorieren
  4. Keine Brüssel-IV-Klausel aufnehmen
  5. Keine NIE beantragen

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