Wenn Sie an die Costa Blanca gezogen sind – oder an die Costa Cálida, Costa del Sol oder Costa Almería – und 2025 in Spanien steueransässig geworden sind, müssen Sie mit ziemlicher Sicherheit Anfang 2026 eine Informationserklärung namens Modelo 720 einreichen. Konkret bedeutet das: Wenn Sie Vermögenswerte außerhalb Spaniens halten (ein britisches Bankkonto, ein ISA, eine Rentenanlage, eine Immobilie in Ihrer Heimat, Aktien) im Wert von mehr als 50.000 € in einer der drei Kategorien, müssen Sie diese zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2026 der Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde) melden. Es handelt sich um eine Meldepflicht, nicht um eine Steuerforderung – für die Modelo 720 selbst zahlen Sie nichts.
Der Grund, warum das so wichtig ist: Eine nicht eingereichte Erklärung löste früher brutale, unverhältnismäßige Geldstrafen aus. Der Europäische Gerichtshof kippte diese im Januar 2022, und Spanien überarbeitete die Sanktionsregelung, sodass die Modelo 720 heute wie jede andere Informationserklärung funktioniert. Das ist eine wirklich gute Nachricht für Neuankömmlinge – doch Sie müssen sie dennoch einreichen, und die richtigen Grenzwerte und Fristen einzuhalten ist genau die Art von Detail, die ein reibungsloses erstes Wohnsitzjahr von einem stressigen unterscheidet. Nachfolgend die praxisnahe, regional fundierte Fassung.
Nur in Spanien steueransässige Personen reichen die Modelo 720 ein. Wenn Sie ein Ferienhaus in Jávea oder Torrevieja gekauft haben, aber weiterhin im Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland oder den Niederlanden leben und dort Steuern zahlen, gilt dieses Formular nicht für Sie – Sie bleiben nicht ansässig und reichen stattdessen die Nichtansässigen-Einkommensteuer auf Ihre spanische Zweitwohnung ein.
Sie werden in einem Kalenderjahr in Spanien steueransässig, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Ein Paar, das im März 2025 den Kauf einer Villa in Denia abgeschlossen und sich für das Jahr dort niedergelassen hat, wäre also für 2025 ansässig – und würde seine erste Modelo 720 im Zeitfenster bis zum 31. März 2026 einreichen. Wenn Sie mit einem Digital-Nomad-Visum oder über eine andere Langzeitroute eingereist sind und die 183-Tage-Grenze überschritten haben, gilt dasselbe. Die Regelung Ihrer NIE und NIF ist Voraussetzung, da Sie unter Ihrer spanischen Steuernummer einreichen.
Die Modelo 720 teilt Ihr Auslandsvermögen in drei separate „Körbe" auf. Der Grenzwert von 50.000 € wird pro Korb bewertet, nicht insgesamt. Sie müssen einen Korb nur dann melden, wenn dessen Gesamtwert 50.000 € übersteigt.
| Kategorie | Was sie abdeckt | Meldeauslöser |
|---|---|---|
| 1. Konten | Im Ausland gehaltene Bank- und Bausparkassenkonten (Girokonten, Sparkonten, Termineinlagen) | Gesamtsaldo über 50.000 € |
| 2. Anlagen | Im Ausland gehaltene Aktien, Fonds, Anleihen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen | Gesamtwert über 50.000 € |
| 3. Immobilien | Im Ausland gelegene Immobilien und Rechte an Immobilien | Gesamtwert über 50.000 € |
Ein typischer Rentner an der Costa Blanca könnte 70.000 £ auf britischen Bankkonten haben (Kategorie 1 – meldepflichtig) und ein Aktien-ISA im Wert von 45.000 £ (Kategorie 2 – nach Umrechnung unter 50.000 €, also in diesem Jahr nicht meldepflichtig). Beachten Sie, dass britische ISAs und Premium Bonds in Spanien keinen besonderen Steuerstatus genießen – ein ISA ist hier einfach eine steuerpflichtige Anlage – doch ob geschützt oder nicht, es zählt dennoch zum Grenzwert der Kategorie 2.
Nicht unbedingt. Nach Ihrer ersten Erklärung müssen Sie eine Kategorie nur dann erneut einreichen, wenn:
Trifft nichts davon zu, reichen Sie für dieses Jahr einfach keine Erklärung ein. Deshalb ist die erste Einreichung nach dem Erwerb der Steueransässigkeit die wichtigste – sie legt Ihre Ausgangsbasis fest.
Das Einreichungsfenster für das Steuerjahr 2025 ist der 1. Januar bis 31. März 2026. Die Modelo 720 wird ausschließlich online über das Portal der Agencia Tributaria eingereicht, mittels eines digitalen Zertifikats, per Cl@ve oder (für Neuankömmlinge weitaus üblicher) über einen gestor oder Steuerberater, der sie in Ihrem Auftrag einreicht. Angesichts der Währungsumrechnungen, Bewertungen und des Risikos einer falschen Kategorisierung von Vermögenswerten nehmen die meisten neuen Ansässigen an den Costas im ersten Jahr einen spanischen Buchhalter in Anspruch – rechnen Sie mit etwa 100–250 € für eine unkomplizierte Einreichung.
Die Werte werden in der Regel zum Stand 31. Dezember 2025 gemeldet und mit dem offiziellen Jahresendwechselkurs in Euro umgerechnet. Für Bankkonten ist zudem der Durchschnittssaldo des letzten Quartals erforderlich, also holen Sie Ihre Dezember-Kontoauszüge frühzeitig heraus.
Dies ist der mit Abstand größte Bereich veralteter Fehlinformationen im Internet. Jahrelang zitierten Artikel erschreckende Geldbußen von 5.000 € pro Datenpunkt und unbegrenzte Nachforderungen, die nicht gemeldetes Vermögen als steuerpflichtiges Einkommen behandelten. Diese Bestimmungen wurden vom Europäischen Gerichtshof im Januar 2022 (Rechtssache C-788/19) für rechtswidrig erklärt, da unverhältnismäßig und dem freien Kapitalverkehr zuwiderlaufend. Spanien änderte das Gesetz kurz darauf.
Nach der korrigierten Regelung wird eine verspätete oder fehlerhafte Modelo 720 wie jede andere Informationserklärung nach dem spanischen Allgemeinen Steuergesetz behandelt:
| Situation | Typische Folge |
|---|---|
| Freiwillig, aber verspätet eingereicht (vor einer Aufforderung des Finanzamts) | Reduzierte feste Strafen, ähnlich einer verspäteten freiwilligen Erklärung |
| Unvollständige oder ungenaue Daten | Feste Geldbuße pro fehlerhaftem Posten, ohne die unverhältnismäßigen alten Obergrenzen |
| Nichteinreichung trotz Aufforderung | Es gelten die üblichen Strafen für Informationserklärungen |
| Nicht gemeldete Vermögenswerte als ungeklärtes Einkommen behandelt | Nicht mehr automatisch – es gilt nun die normale Verjährungsfrist |
Fazit: Die Strafen sind nun verhältnismäßig und mit denen anderer spanischer Steuererklärungen vergleichbar. Lassen Sie sich von Panikmache im Internet nicht zu übereilten oder panischen Entscheidungen drängen – aber reichen Sie ein, und zwar korrekt, denn es bleibt eine gesetzliche Pflicht, und das Finanzamt erhält Ihre ausländischen Kontodaten ohnehin im Rahmen internationaler Abkommen zum Informationsaustausch (das Vereinigte Königreich beispielsweise teilt Daten automatisch mit Spanien). Wenn Sie unsicher sind, ist eine kurze Beratung mit einem spanischen Anwalt oder Steuerberater gut angelegtes Geld.
Kryptowährungen, die auf ausländischen Börsen oder in ausländischen Wallets gehalten werden, werden nicht in der Modelo 720 gemeldet. Spanien hat eine eigene Erklärung geschaffen, die Modelo 721, für Krypto-Vermögenswerte im Ausland. Es gelten dieselbe 50.000-€-Grenzwertlogik und dasselbe Fenster vom 1. Januar bis 31. März. Wenn Sie Bitcoin oder andere Token auf einer nicht-spanischen Plattform oberhalb des Grenzwerts halten, reichen Sie zusätzlich die Modelo 721 ein. Wer die Verwendung digitaler Vermögenswerte für einen Kauf in Betracht zieht, sollte auch unseren Ratgeber dazu lesen, ob man in Spanien mit Krypto eine Immobilie kaufen kann.
Die Modelo 720 ist eine Informationserklärung – sie begründet für sich genommen keine Steuer. Doch sie greift ineinander mit den Steuern, die tatsächlich anfallen, sobald Sie an der Costa Blanca oder anderswo ansässig sind:
Die Vermögensteuerregeln unterscheiden sich stark je nach Region – Andalusien war in den letzten Jahren gegenüber Ansässigen weitaus großzügiger als die Valencianische Gemeinschaft – was ein weiterer Grund ist, sich auf Ihre Küste zugeschnittenen Rat einzuholen statt einen allgemeinen „Spanien"-Artikel. Für das umfassendere Bild dessen, was Sie als Eigentümer hier schulden, lesen Sie unseren vollständigen Ratgeber zu den Steuern beim Immobilienkauf in Spanien.
Neue Ansässige nehmen manchmal an, Auslandsvermögen sei für die spanischen Behörden unsichtbar. Das ist es nicht. Der automatische Austausch von Finanzinformationen bedeutet, dass die Agencia Tributaria routinemäßig Angaben zu Ihren ausländischen Konten erhält, und Spanien hat die Bargeldgrenzen und digitalen Nachverfolgungsregeln verschärft. In Kombination mit dem Meldegrenzwert von 50.000 € ist die vernünftige Strategie einfach: gute Unterlagen führen, Werte konsequent umrechnen und fristgerecht einreichen.
Nein. Sie ist rein eine Informationserklärung zur Meldung von Auslandsvermögen. Für die Modelo 720 selbst zahlen Sie nichts. Etwaige Steuern entstehen gesondert über die Einkommensteuer oder die Vermögensteuer.
Ja, wenn Sie in Spanien steueransässig sind. Ausländische Immobilien fallen unter Kategorie 3, sodass eine britische, irische oder andere ausländische Immobilie im Wert von über 50.000 € in Ihrer ersten Modelo 720 gemeldet werden muss.
Nein. Die Modelo 720 gilt nur für in Spanien steueransässige Personen. Als nicht ansässiger Eigentümer haben Sie keine Modelo-720-Pflicht, reichen aber weiterhin die Nichtansässigen-Einkommensteuer auf die spanische Immobilie ein.
1. Januar bis 31. März 2026, für das Steuerjahr 2025. Sie wird online eingereicht, in der Regel über einen gestor oder Steuerberater.
Nein. Diese Strafen wurden vom Europäischen Gerichtshof im Januar 2022 für rechtswidrig erklärt, und Spanien reformierte das Gesetz. Die Strafen sind nun verhältnismäßig und mit anderen spanischen Informationserklärungen vergleichbar – doch Sie müssen dennoch einreichen.
Krypto, das auf ausländischen Börsen oder in ausländischen Wallets gehalten wird, kommt in die Modelo 721, nicht in die Modelo 720, mit demselben Grenzwert von 50.000 € und demselben Fenster von Januar bis März.
Nur wenn eine gemeldete Kategorie um mehr als 20.000 € steigt oder Sie einen Vermögenswert schließen, verkaufen oder erwerben, der das Bild ändert. Andernfalls reichen Sie diese Kategorie nicht erneut ein.
Ihre Meldepflichten zu verstehen gehört dazu, sich sicher ins Leben an der Costa Blanca, Costa Cálida, Costa del Sol oder Costa Almería einzufinden. Bei Mediter Real Estate helfen wir internationalen Käufern, die richtige Immobilie zu finden, und bringen sie mit vertrauenswürdigen lokalen Anwälten und Steuerberatern zusammen, die täglich mit der Modelo 720 und Wohnsitzangelegenheiten befasst sind. Entdecken Sie unseren Ratgeber zum Leben und Immobilienkauf an der Costa Blanca und nehmen Sie dann Kontakt mit dem Mediter-Team auf, um über den Immobilienkauf an den vier Südküsten Spaniens zu sprechen.
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